Mitwirkung der Eltern in schulischen Gremien
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
- Klassenpflegschaft
- Klassenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Fachkonferenzen
- Schulkonferenz
Informationsbroschüre für Eltern
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.
Downloadmöglichkeit:
Broschüre: Das ABC der Elternmitwirkung – Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/das-abc-der-elternmitwirkung/913
aus: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html
Wie kann ich mich aktiv am Schulleben der Lambertischule beteiligen?
Was sind Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz?
Die Klassenpflegschaft
Die Eltern aller Kinder aus einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft.
Mit „Klassenpflegschaftsversammlung“ wird ein – in der Regel – abendliches Treffen von Lehrern und Eltern einer Schulklasse bezeichnet.
Diese Versammlung findet jeweils 1 Mal pro Schulhalbjahr statt und ist ein wichtiges schulisches Mitwirkungsgremium.
Da ALLE Eltern gemeinsam die Klassenpflegschaft bilden, können ALLE aktiv und verantwortungsvoll das Schulleben mitgestalten.
Jedes Elternteil kann in Absprache mit den Klassenlehrern und der Klassenpflegschaft zum Beispiel in Projekten, Lesestunden oder Förderstunden mitwirken! Ideen und Anregungen können in der Versammlung gemeinsam besprochen und umgesetzt werden.
Aus der Gemeinschaft der anwesenden Eltern wird bei der 1. Klassenpflegschaftsversammlung nach den Sommerferien ein/e Vorsitzende(r) samt Stellvertreter(in) für das kommende Schuljahr gewählt. Diese beiden sind damit die Elternvertreter ihrer Klasse, d.h. sie sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrer.
Besondere Aufgaben der/des Klassenpflegschaftsvorsitzenden:
- die Vermittlung zwischen Eltern und Lehrern (auch bei auftretenden Konflikten)
- regelmäßige Gespräche mit den Klassenlehrern
- die Teilnahme an den Sitzungen der Schulpflegschaft
- die Planung der nächsten Klassenpflegschaftssitzung (in Absprache mit den Klassenlehrern) und Leitung derselben,
- die Organisation von „Elternstammtischen“, bei denen Eltern (und Lehrer) sich in der Regel abends und außerhalb der Schule treffen, um sich über schulische und gerne auch außerschulische Themen zu unterhalten.
- …
Wichtig: Hier können/sollen die Vorsitzenden neue schulische Informationen an alle Eltern weitergeben.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden und Stellvertretern aller Klassenpflegschaften und der Schulleitung zusammen.
Sie wählen aus ihrer Runde den Schulpflegschaftsvorsitz und die
Stellvertretung. Danach werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem: die Interessen der gesamten Elternschaft zu wahren, Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter an den Beratungen und Beschlüssen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Die Schulleitung unterrichtet die Elternvertreter über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Hier arbeiten die Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter zusammen. An unserer Schule werden in jedem Schuljahr sechs Elternvertreter und sechs Lehrervertreter in die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium für die Schule. Hier werden Beschlüsse für die Schule gefasst. Die Schulleitung führt den Vorsitz.
Hierzu Auszüge aus dem Schulgesetz NRW (15.06.2014):
§ 65 (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.