Schulprogramm

Herzstück

Unser Schulprogramm ist das Herzstück unserer pädagogischen Arbeit. Über gemeinsam festgelegte Verbindlichkeiten und Verantwortlichkeiten sichern wir die Kooperation von Lehrerinnen/Lehrern, Schülerinnen/Schülern, Eltern, pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und weiteren Partnern.

Guter Unterricht

Wir haben im Kollegium ein gemeinsames Qualitätsverständnis von guter Schule und gutem Unterricht entwickelt und somit das Schulprogramm zum zentralen Bestandteil der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung gemacht.
Wir verstehen uns als Lernende Schule, die durch Selbstorganisation, Selbstreflexion und Selbststeuerung eine zielgerichtete Schulentwicklung betreibt, indem die Bereiche Unterricht, Personal und Organisation stetig weiterentwickelt werden.

Förderung an der Lambertischule

Klassenförderunterricht:

Jede Klasse hat zwischen 1 – 3 zusätzliche Förderstunden (je nach zur Verfügung stehenden Stunden).

unterrichtsbegleitende Förderung:

Die unterrichtsbegleitende Förderung beinhaltet verschiedene Bereiche:

  • Teamteaching: zwei Lehrer unterrichten gleichzeitig in einer Klasse, so dass z.B. sich ein Lehrer intensiv um ein Kind / eine Kleingruppe von Kindern kümmern kann.

  • Schulhelfer: Über die Caritas finanziert haben wir eine Schulhelferin, die 12 Stunden in der Woche einzelne Kinder oder eine Kleingruppe von Kindern beim Lernen intensiv unterstützt.

  • Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten in verschiedenen Bereichen mit unseren Kindern – meist in Kleingruppen, aber auch in Einzelförderung:

    • Förderung aller Wahrnehmungsbereiche

    • Förderung in den mathematischen Grundlagen

    • Sprachförderung

    • Förderung im emotional-sozialen Bereich

sprachsensibler Unterricht:
Es geht beim sprachsensiblen Unterricht um das sprachbewusste Arbeiten in allen Fächern. Fachliches und sprachliches Lernen erfolgen gemeinsam und werden durch verschiedene Methoden und Materialien miteinander verknüpft. Auch dabei gehen wir vom individuellen Lernstand eines jeden Kindes aus, da ohne sprachliche Kompetenz ist kein Fachlernen möglich ist und nur über den Erwerb der Fachsprache sich fachspezifische Inhalte und Denkweisen erschließen und darlegen lassen.

Lese-Förderung:
In Zusammenarbeit mit dem BISS-Projekt (Bildung durch Sprache und Schrift) haben wir Maßnahmen vereinbart, um den Lesefluss und die Leseleistung der Kinder individuell zu stärken.

DAZ – Förderung:
Kinder, die mit nur geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen zu uns an die Schule kommen, werden in Kleingruppen (2 bis maximal 5 Schüler) zusätzlich im Fach Deutsch unterrichtet.

Sportförderunterricht:
Kinder, die im Bereich der Grobmotorik noch Koordinationsprobleme haben, erhalten im 1. Schuljahr einen besonderen Sportförderunterricht durch einen entsprechend ausgebildeten Sportlehrer.

Wahrnehmungsförderung:
Alle Kinder des 1. Schuljahres durchlaufen nach einigen Wochen Schule einen Wahrnehmungsparcours, durch den Auffälligkeiten im Bereich der Wahrnehmung diagnostiziert werden. Neben der unterrichtsbegleitenden Förderung erhalten die Kinder im Klassenverband (eine Wahrnehmungsstunde pro Klasse) und in einer Kleingruppe eine gezielte Förderung in den diagnostizierten Bereichen.

Rechenförderung:
Auf der Basis einer fundierten Diagnose erhalten Kinder, die eine Rechenschwäche haben, eine Einzel- oder Kleingruppenförderung (maximal drei Kinder) durch einen Lehrer / eine Lehrerin, der/die eine einjährige Qualifizierung mit Abschlussprüfung durchlaufen hat.

Mathematik – Vorkurs:
Kinder, die – auf der Grundlage der Diagnostik während des Einschulungsspiels und der Gespräche mit den Kindergärten – Probleme im mathematischen Bereich zeigen, erhalten im 1. Schuljahr eine zusätzliche Mathematikförderung. Damit werden die basalen mathematischen Kompetenzen der Kinder weiter geschult.

sonderpädagogische Förderung:
Kinder, die auf spezielle Unterstützung beim Lernen angewiesen sind, werden von unserer Sonderpädagogin noch einmal in besonderer Weise unterstützt. Dabei nehmen wir nicht nur die Kinder in den Blick, bei denen eine besondere Förderung diagnostiziert worden ist, sondern arbeiten auch präventiv. D.h. es werden auch andere Kinder in die Förderung mit aufgenommen, um einer Lernschwäche entgegenzuwirken.

Förderung im emotional-sozialen Bereich:
Kinder, die im emotional-sozialen Bereich Auffälligkeiten zeigen, erhalten durch unsere sozialpädagogische Fachkraft und/oder unsere Sonderpädagogin und/oder unseren Schulsozialarbeiter eine gezielte Förderung in Kleingruppen, die auf den Maßnahmen der jeweiligen Klassenlehrer aufbaut.

Stärkung des sozialen Miteinanders / Gewaltprävention

Uns ist es ein großes Anliegen, unsere sowohl Schülerinnen und Schuler als auch unsere Mitarbeiter/innen und Lehrer/innen vor Gewalt, sei es körperlich oder auch verbal, zu schützen.

Daher haben wir uns über zwei Jahre intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang sind unsere Schul- und Klassenregeln mit den Kindern unserer Schule und unsere Erziehungsvereinbarung  überarbeitet worden.

Doch um ein friedliches Miteinander unserer Gemeinschaft zu gewährleisten, reicht dieses nicht aus. Es ist daher notwendig, den Kindern ebenfalls zu zeigen, wie geht das denn. Wie verhalte ich mich denn richtig? Was kann ich selbst dafür tun?

So sind wir auf den SoZiKa (Sozial-Ziele-Katalog) gekommen und führen ihn regelmäßig in allen Klassen durch.

Der SoZiKa

Der SoZiKa ist ein Lehrgang zur systematischen Steigerung der Sozialkompetenz (Hrsg. Margit Weidner, www.soziale-kinder-lernen-besser.de), in dem klar, verständlich und übersichtlich die sozialen Verhaltenserwartungen von Schülern und Lehrkräften formuliert sind.

Zu jedem Sozialziel (Ziel der Woche) gibt es konkrete, für die Kinder verständliche Indikatoren, die das erwünschte Verhalten beschreiben. Regeln und Normen sind so deutlich dargestellt, so dass sie durch die beobachtbaren schülerorientierten Indikatoren im Unterricht thematisiert, konkret eingeübt und reflektiert werden.

Alle Kinder der Klasse werden in das jeweilige Lernfeld eingebunden, so dass eine hohe Akzeptanz des Sozialziels vorhanden ist.

Daraus folgt, dass Kompetenzen wie

  • bessere Selbstwahrnehmung, gutes Selbstmanagement,
  • Steigerung der Konfliktkompetenz,
  • Wahrnehmen, Anerkennen und Respektieren der eigenen Bedürfnisse und Gefühle, aber auch die der Anderen und damit ein Akzeptieren von „Anders-Sein“,
  • Toleranz, Mitgefühl, Wertschätzung, Kommunikation

angebahnt und ausgebaut werden.

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase umfasst die Klassen 1 und 2. Alle Kinder, die bis Ende September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Da die Entwicklung eines jeden Kindes aber unterschiedlich verläuft, müssen die Kinder dementsprechend gefordert und gefördert werden. D.h. die Kinder brauchen zum Beispiel unterschiedliche Materialien, Methoden oder Lernzeiten.

So können die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder berücksichtigt werden. Unsere Lehrerinnen und Lehrer fordern und fördern alle Schülerinnen und Schüler durch viele Formen des differenzierenden Unterrichts auf unterschiedlichen Kompetenzstufen.

Die Kinder sind in der Regel zwei Jahre in der Schuleingangsphase, jedoch ist es auch möglich, dass sie entweder nur ein Jahr oder auch drei Jahre verbleiben. Ziel dabei ist es, dass alle Kinder tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4 erwerben.

Wahrnehmungsdiagnostik und -förderung

Die Wahrnehmungsdiagnostik wird direkt zu Beginn des 1. Schuljahres durchgeführt. Eine wichtige Voraussetzung um Rechnen, Schreiben und Lesen zu können, ist eine funktionierende Wahrnehmung. Auch für das soziale Verhalten und das Lern- und Arbeitsverhalten in einer Klassengemeinschaft sind die wahrnehmungsbezogenen Verarbeitungsprozesse von ausschlaggebender Bedeutung.

Um sicherzustellen, dass alle Kinder einen „passenden“ Lernzugang haben, ist es wichtig, die jeweiligen Fähigkeiten in den Wahrnehmungsbereichen möglichst genau und frühzeitig zu diagnostizieren und zu dokumentieren.

Mit Hilfe unserer Wahrnehmungsdiagnostik kann bei jedem Kind schnell herausgefunden werden, welche konkreten Wahrnehmungsverarbeitungsfähigkeiten und Lernvoraussetzungen vorhanden sind, und welche nicht bzw. nur teilweise ausgebildet sind. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage einer angemessenen und individuellen Förderplanung.

Folgende Wahrnehmungsbereiche werden überprüft:

  • taktile Wahrnehmung,

  • Körpereigenwahrnehmung, Gleichgewicht,

  • Körperkoordination,

  • Raum – Lage – Wahrnehmung

  • Bewegungs- und Handlungsplanung

  • visuelle Wahrnehmung, Augenmotorik

  • akustische Wahrnehmung, Figur-Grund-Wahrnehmung,

  • optische und akustische Differenzierung

  • Sprachfähigkeit

  • Anweisungsverständnis